Familienhilfe
Unser Sozialfonds ist zur Milderung sozialer Härtefälle und als Entlastung bei kurzzeitigen, finanziellen Engpässen gedacht, wie z.B. Teilzahlungen an offene Rechnungen (Zahnsanierungen, Krankenkassenprämien, Miete, Heizkostenabrechnungen, Ferienlager für Kinder etc.). Diese Überbrückungen finanzieller Engpässe erfolgen als einmalige Hilfestellung und können frühestens nach 2 Jahren erneut in Anspruch genommen werden.
In der Regel erhalten finanzielle Hilfe
- Frauen, Männer bzw. Familien
- Wohnhaft im Kanton Baselland
- mit kleinem Einkommen
- die nicht von der Sozialhilfebehörde finanziell unterstützt werden
Damit ein Gesuch bearbeitet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen zwingend erfüllt sein:
- schriftliches Gesuch an frauenplus Baselland, Büchelistr. 6, 4410 Liestal
- Telefonnummer, Adresse und E-Mail-Adresse der Gesuchstellenden
- Budget, mit klar dargestellten laufenden Kosten, wie Miete, Krankenkasse, allgemeine Lebenskosten etc. sowie Auflistung der Einnahmen wie Löhne, Rente etc.
- Begründung der Notsituation
- Schuldnerinformation vom Betreibungsamt (kann gratis beim Betreibungsamt via Mail angefordert werden)
Der gesprochene Unterstützungsbeitrag wird direkt an die externen Rechnungsstellenden überwiesen.
Es erfolgen keine Zahlungen auf Konten der Gesuchstellenden.